Meine Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts.
Ich berate im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Zugewinn, Umgang mit den Kindern usw.
Neben den klassischen Familienrechtsschwerpunkten berate und vertrete ich Sie außerdem in Fragen zum Thema Vaterschaft und in Gewaltschutzsachen.
Leistungen im Familienrecht:
- Eherecht/Scheidungsrecht
- Beratung vor bzw. anlässlich der Eheschließung
- Entwurf und Gestaltung von Eheverträgen (Gütertrennung, Vorsorgungsausgleich pp.) - Scheidungsrecht
- Beratung zu Unterhaltsansprüchen/ außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Güterrechtliche Konsequenzen
- Zugewinnberechnung und –ausgleich - Unterhaltsrecht
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Verwandtenunterhalt (z.B. Unterhaltsverpflichtung der Kinder ggü. ihren Eltern) - Sorge- und Umgangsrecht
- Vaterschaftsanfechtungs- und Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Gewaltschutzsachen