Ihre Rechtsanwältin im Rhein-/Ruhrgebiet: Martina Schürmann
Erfahrung - Wissen - Engagement

Meine Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts.

Ich berate im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Zugewinn, Umgang mit den Kindern usw.

Neben den klassischen Familienrechtsschwerpunkten berate und vertrete ich Sie außerdem in Fragen zum Thema Vaterschaft und in Gewaltschutzsachen.

Leistungen im Familienrecht:

  • Eherecht/Scheidungsrecht
    - Beratung vor bzw. anlässlich der Eheschließung
    - Entwurf und Gestaltung von Eheverträgen (Gütertrennung, Vorsorgungsausgleich pp.)
  • Scheidungsrecht
    - Beratung zu Unterhaltsansprüchen/ außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
    - Güterrechtliche Konsequenzen
    - Zugewinnberechnung und –ausgleich
  • Unterhaltsrecht
    - Trennungsunterhalt
    - Kindesunterhalt
    - Ehegattenunterhalt
    - Verwandtenunterhalt (z.B. Unterhaltsverpflichtung der Kinder ggü. ihren Eltern)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanfechtungs- und Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Gewaltschutzsachen



Wenn die Liebe aufhört …

beginnt bei vielen Paaren der Streit. Schonen Sie Ihre Nerven und lassen Sie sich frühzeitig beraten. Es muss keinen „Rosenkrieg“ geben! Lösungen für Unterhalt, Sorgerecht, Ehewohnung, Hausrat und Vermögensauseinandersetzung können in vielen Fällen auch durch außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen getroffen werden.

„Die beste Scheidung ist die, bei der sich beide Seiten korrekt behandelt sehen. Dies ganz besonders bei Trennungen, von denen auch Kinder betroffen sind.“

 




E-Mail
Anruf