Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - online erstellen
Vorsorge, die im Ernstfall greift
Niemand denkt gern an den Fall, sich selbst nicht mehr äußern zu können — und doch trifft genau das jedes Jahr zehntausende Menschen, sei es durch Unfall, schwere Krankheit oder Demenz. Liegt für diesen Fall keine schriftliche Verfügung vor, müssen Ärzte und Angehörige Entscheidungen treffen, von denen niemand weiß, ob sie Ihrem Willen entsprechen. Im Streitfall entscheidet ein Betreuungsgericht.
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in solchen Situationen wünschen oder ablehnen. Eine Vorsorgevollmacht benennt zusätzlich eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln darf — gegenüber Ärzten, Banken, Behörden und Versicherungen.
Warum konkrete Formulierungen entscheidend sind
Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss XII ZB 61/16 klargestellt: Pauschale Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind nicht ausreichend. Eine Patientenverfügung ist nur dann verbindlich, wenn sie konkrete medizinische Situationen und konkrete Behandlungen benennt. Vorlagen aus dem Internet erfüllen diese Anforderung häufig nicht — Ärzten und Gerichten fehlt damit die nötige Grundlage, Ihren Willen umzusetzen.
Damit unsere Mandantinnen und Mandanten die Vorsorgedokumente in eigener Geschwindigkeit und in vertrauter Umgebung erstellen können, empfehlen wir die Online-Plattform meinVorsorgepass. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch ein geführtes Interview begleitet. Ihre Antworten münden in ein individuelles Dokument mit rechtssicheren, BGH-konformen Formulierungen — keine Mustertexte, sondern eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Verfügung.
- Patientenverfügung nach § 1827 BGB
- Vorsorgevollmacht in den Bereichen Gesundheit, Vermögen, Wohnen und Behörden
- Notfallkarte mit QR-Code für die Geldbörse — damit Rettungskräfte Ihre Dokumente und Notfallkontakte sofort finden
Persönliche Beratung — wenn Sie sie wünschen
So gut ein Online-Tool auch ist: Manche Fragen lassen sich besser im Gespräch klären. Wenn Sie vor der Unterzeichnung Ihre Patientenverfügung mit mir besprechen möchten, können Sie über die Plattform direkt einen kostenpflichtigen Telefontermin buchen. Sie zeigen mir vorab Ihre erstellte Verfügung, ich prüfe sie individuell, und wir gehen offene Punkte gemeinsam durch.
Diese Beratung ist keine Voraussetzung — viele Mandanten erstellen ihre Dokumente vollständig eigenständig. Aber für komplexere Lebenslagen (zusammengesetzte Familien, Auslandsaufenthalte, betrieblicher Hintergrund) ist das persönliche Gespräch eine sinnvolle Ergänzung.
Jetzt starten
Vorsorge braucht keinen besonderen Anlass. Je früher Sie Ihre Wünsche festhalten, desto mehr Sicherheit geben Sie sich und Ihren Angehörigen.
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