Ihre Rechtsanwältin im Rhein-/Ruhrgebiet: Martina Schürmann
Erfahrung - Wissen - Engagement

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Wichtig ist gerade für den Arbeitnehmer, nicht lange mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu warten. So sind in vielen Arbeitsverträgen Ausschlussfristen enthalten, bei deren Versäumung erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen können.

Viele Probleme am Arbeitsplatz können durch die juristische Unterstützung außergerichtlich geklärt werden, so dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren entbehrlich bleibt.

Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus. So ist es regelmäßig nicht damit getan, für den Arbeitnehmer eine höchstmögliche Abfindung im Kündigungsschutzprozess zu erzielen. Die Beratung zu möglichen weiteren rechtlichen Folgen- wie z. B. Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldbezuges, Verhinderung einer drohenden Sperrzeit- ist enorm wichtig um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Auch aus Arbeitgebersicht zahlt sich kompetente anwaltliche Beratung aus. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Neben Konfliktlösungen erstelle ich rechtssichere Verträge und Vereinbarungen, die sich am dem aktuellen Stand der Rechtsprechung orientieren. Ich begleite Sie bei unternehmerischen Prozessen und Verhandlungen und kann dabei auf langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht zugreifen.


Leistungen im Arbeitsrecht:

  • Beratung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess, bei Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
  • Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Überprüfung der Zulässigkeit von Befristungen
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Rechtliche Beratung von Personalabteilungen, z.B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
  • Beratung und Vertretung zum Thema Schwerbehinderung, Mutterschutz, Zeugnis, Überstundenvergütung usw.


 Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer 

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.

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