Ihre Rechtsanwältin im Rhein-/Ruhrgebiet: Martina Schürmann
Erfahrung - Wissen - Engagement

Besonders im Bereich des Strafrechts ist der Mandant besonders betroffen und psychisch belastet.

Deshalb stehen für mich Diskretion und eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre an allererster Stelle, um gemeinsam mit meinem Mandanten unter Berücksichtigung aller Chancen, Risiken und Möglichkeiten eine Strategie zu entwickeln.

Ich vertrete engagiert in allen Bereichen des Strafgesetzbuches und darüber hinaus auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis in die Rechtsmittelinstanz. Dabei bin ich sowohl als Wahl- wie auch (sofern die Voraussetzungen vorliegen) als Pflichtverteidigerin tätig.

Leistungen im Strafrecht:

  • Allgemeines Strafrecht
    - Betrug
    - Urkundenfälschung
    - Diebstahl
    - Raub
    - Erpressung/Nötigung
    - Körperverletzung
    - Sachbeschädigung
  • Kapitalstrafrecht
    - Mord
    - Tötungsdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht und OWi-Verfahren


Verhaltensempfehlungen, wenn Sie als Beschuldigter bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vernommen werden sollen: 

Suchen Sie sofort einen fachlich versierten Rechtsanwalt auf. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, wenn Sie zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung geladen werden; verweigern Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die Aussage, solange Sie keinen Rechtsanwalt konsultiert haben; denken Sie daran: Schweigen ist oft die beste Verteidigung! Eine Einlassung sollte – sofern sie taktisch sinnvoll ist - erst nach Akteneinsicht und nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt erfolgen!

 

In dringenden Fällen (Haftbefehl/Durchsuchung) melden Sie sich bitte direkt unter: 0172/2177161! 




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