Martina Schürmann
Hauptstelle Zweigstelle
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Liebe Mandantinnen und Mandanten,
ich freue mich, Sie bei all Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützen zu dürfen.
Sie können mich an meinem Hauptstandort in Essen-Rüttenscheid oder auch an meiner Remscheider Zweigstelle besuchen.
Um vorherige Terminabsprache (telefonisch oder per Mail) wird gebeten.
Termine für Berufstätige auch nach 18:00 Uhr und Samstags.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
für die Herrchen und Frauchen unter Ihnen hier eine interessante aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal:
Als Miteigentümer eines Hundes steht Ihnen bei einer Trennung ggf. ein Umgangsrecht mit Ihrem Vierbeiner zu.
Dies hat zumindest das Landgericht Frankenthal entschieden. Nach dem Scheitern ihrer Beziehung hatten zwei Männer um ihren während der Beziehung gemeinsam angeschafften Labrador Rüden gestritten. Das Gericht hat in diesem Fall eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ angeordnet.
Vielmehr verwies das Gericht auf die normalen Regeln über das Eigentum, welche für Tiere entsprechend gelten. Jeder Miteigentümer habe grundsätzlich auch nach Ende der Beziehung einen Anspruch auf Teilhabe am gemeinsamen Eigentum, gleich ob es sich dabei um ein Auto oder wie im vorliegenden Fall um einen Hund handele.
Eine Gefährdung des Tierwohls konnte das Gericht im vorliegenden Fall durch das Wechselmodell nicht erkennen.
Entscheidung des LG Frankenthal vom 12.05.2023, 2 S 149/22.
In diesem Sinne ein freundliches Wuffwuff und eine schöne Sommerzeit!
(Praktikant Benny)